Dienstleistungen
Selbstverständlich führen wir auch die gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Brandschutzanlagen durch.
Aus aktuellem Anlass:
Seit dem 24.November 2009 gilt in Nordrhein-Westfalen eine überarbeitete Verordnung über die PRÜFUNG technischer Anlagen (PrüfVO NRW).
Aufgrund unterschiedlicher Intervalle zwischen der Prüfung und der Instandhaltung von technischen Anlagen kommt es häufig zu Mißverständnissen.
Eine Instandhaltung ist nicht vergleichbar mit einer Prüfung. Die Prüfung nach PrüfVO beinhaltet die Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit einer Anlage und damit unter anderem auch den Wartungszustand. Unterlassene oder unzureichende Instandhaltungen begründen einen Mängelbefund bei der Prüfung. Darüber hinaus wird der Betreiber in der Regel auch von den Bedingungen der Feuerversicherung zur regelmäßigen Instandhaltung der brandschutztechnischen Anlagen angehalten.
Als Instandhaltung bezeichnet man eine Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen während des Lebenszyklus eines Gerätes zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, dodass er die geforderte Funktion erfüllen kann und die Funktionsbereitschaft sicherstellt.
Der Betreiber ist weiterhin zur regelmäßigen Instandhaltung seiner baulichen Anlagen und Sicherheitseinrichtungen verpflichtet. Die Instandhaltungspflicht des Bauherrn ergibt sich aus § 3 der BauO NRW, soweit die Anlagen bauaufsichtlich durch die Baugenehmigung in Verbindung mit dem Brandschutzkonzept oder sonstigem Bescheid gefordert waren bzw. werden.
Die Verpflichtung des Unternehmers zur regelmäßigen Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen besteht auch nach §4 ArbeitsstättenVO, soweit in Gebäuden Arbeitsstätten betrieben werden. Diese Prüf- und Wartungspflicht besteht, da diese Arbeiten mit denen der PrüfVO NRW qualitativ nicht vergleichbar sind.
Die Prüfungen nach der neuen PrüfVO NRW ersetzten also keine Instandhaltungen, sondern sollen u.a. feststellen, ob der Betreiber seine für die Gebäudesicherheit relevanten Anlagen regelmäßig warten und instandsetzen lässt.



