Laut Musterbauordnung (kurz MBO) sind sicherheitsrelevante Anlagen seitens des Betreibers...
... stets in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten. Hierzu dient die jährliche Wartung der Anlagen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen um in einem Brandfall Schäden an Personen und Gebäuden zu minimieren.
Der Betreiber ist somit dazu angehalten, die Rauch und Wärmeabzugsanlagen in einem funktionsbereiten Zustand zu halten, damit die Wirksamkeit der Rauchbekämpfung im Brandfall stets gewährleistet werden kann.
Daher ist es unumgänglich, das die Rauch und Wärmeabzugsanlage zumindest einmal pro Jahr ordnungsgemäß durch ein qualifiziertes Fachunternehmen gewartet wird, damit eine dauerhafte und gesicherte Funktionsfähigkeit gewährleistet werden kann. Zudem werden durch eine gut funktionierende RWA-Anlage Personen- bzw. Sachschäden mit Sicherheit minimiert. Eine längerfristige Wartungsvereinbarung mit einer Fachfirma zu treffen macht aufgrund der vorgenannten Gegebenheiten sicherlich Sinn.
Musterbauordnung (MBO)
§ 14 MBO - Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Sanierungsmassnahme
Demontage der vorhandenen Lichtkuppeln eines Hallendachs und Einbau neuer Lamellengeräte
Transport der Lamellengeräte auf das Dach einer Industriehalle
Demontage der alten Lichtkuppeln, Beschläge und Zylinder
Montage des Lamellengeräts auf den vorhandenen Aufsatzkranz, Anschluss der Komponenten
nachträglich installierte Solarpanel machten aus den Austausch vorhandener Lichtkuppeln in Lamellengeräte erforderlich